AGB

AGB

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Holzbuchstaben die das Wort "AGB" beschreiben auf einer Computertastatur.
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Fischer Programmierung. Kunden, die eine Dienstleistung oder ein Produkt von Fischer Programmierung in Anspruch nehmen, anerkennen damit die vorliegenden AGB. Änderungen dieser AGB und Nebenabreden sind nur wirksam, sofern sie von den Parteien schriftlich vereinbart werden.

Fischer Programmierung bietet umfassende Dienstleistungen und Produkte in den Bereichen Erstellung und Wartung von Webseiten, SEO, Online-Shops, Office Makro-Programmierung (VBA), WebApp-Entwicklung und allgemeiner PC-Support.

Die Einzelheiten zu den angebotenen Dienstleistungen und Produkten von Fischer Programmierung und deren Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Offerte.

2. Preise und Zahlungskonditionen
2.1 Vorbesprechung
Das erste Beratungs- und Informationsgespräch zwischen Fischer Programmierung und dem Kunden ist unverbindlich und kostenlos.

2.2 Offerte und Vertragsverhältnis
Offerten sind ebenfalls kostenlos und haben eine Gültigkeit von 90 Tagen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Offerte wird erst mit deren Annahme durch den Kunden (wie Unterzeichnung, Bestätigung via E-Mail oder Leistungsbezug) für beide Parteien verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Offerte durch den Kunden zustande.

2.3 Rechnungsstellung
Die Rechnung wird spätestens nach Abschluss des Auftrags gestellt und dem Kunden elektronisch zugesandt. Fischer Programmierung kann zudem Monats- oder Zwischenrechnungen stellen. Die Höhe einer Zwischenrechnung richtet sich nach den Leistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt durch Fischer Programmierung erbracht wurden. Fischer Programmierung behält sich vor, für grössere Aufträge bei Vertragsabschluss eine Akontozahlung von bis zu 50% des Offertbetrags zu verlangen. Rechnungen für Wartungsverträge und dergleichen werden in der Regel bei Auftragserteilung für die laufende Vertragsdauer gestellt und sind im Voraus zahlbar. Die Einzelheiten zur Rechnungstellung ergeben sich aus der jeweiligen Offerte.

2.4 Zahlungskonditionen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Wird die Zahlung nicht spätestens zum Zahlungstermin geleistet, gerät der Kunde ohne Mahnung automatisch in Verzug. Nach erfolgloser erster Mahnung (schriftlich oder per E-Mail) kann Fischer Programmierung die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung einstellen (inklusive allfälliges Offlineschalten der Website sowie Sperren des Zugangs). Ab der zweiten Mahnung wird eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.00 pro weitere Mahnung in Rechnung gestellt. Zudem kann Fischer Programmierung den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen und/oder Schadenersatz geltend machen. Fischer Programmierung behält sich das Recht vor, Inkassofälle auf dem Betreibungsweg geltend zu machen.

2.5 Annullierung
Wird ein Auftrag durch den Kunden annulliert, so sind alle bis zum Zeitpunkt der Annullierung aufgelaufenen Stunden bzw. Aufwände zu entschädigen. Gleichzeitig verliert der Kunde jegliches Nutzungsrecht (vgl. Ziff. 3.9) an den durch Fischer Programmierung zur Verfügung gestellten Tools (wie CMS usw.)
3. Leistungsumfang, Rechte und Pflichten von Fischer Programmierung
3.1 Sorgfaltspflicht
Fischer Programmierung verpflichtet sich im Rahmen der Auftragserbringung zu einer sachkundigen und sorgfältigen Leistungserbringung.

3.2 Browserkompatibilität
Fischer Programmierung gewährleistet, dass alle Webseiten mit modernen Browsern (Firefox, Google Chrome, Safari, Microsoft Edge) kompatibel sind. Für alle älteren Versionen von Internet Explorer besteht keine garantierte Kompatibilität. Je nach Webbrowser und Betriebssystem kann es zu einer unterschiedlichen Darstellung der Webseite kommen. Bei mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets sind die Formate und Auflösungen sehr unterschiedlich. Je nach verwendetem mobilen Endgerät wird die Webseite deshalb unterschiedlich dargestellt. Die Darstellung von Webseiten auf mobilen Geräten wird auf die gängigen Standardbreiten ausgerichtet.

3.3 Suchmaschinen
Fischer Programmierung garantiert keinen Erfolg einer allfälligen Verbesserung der Positionierung in Suchmaschinen, da diese von zahlreichen Faktoren abhängt, auf welche Fischer Programmierung keinen Einfluss besitzt.

3.4 Mängelgewährleistung
Mängel, welche zugesicherte Eigenschaften betreffen, werden, sofern vom Kunden innert 14 Tagen gerügt (schriftlich oder per E-Mail), von Fischer Programmierung mittels kostenloser Nachbesserung innert angemessener Frist behoben. Als Mangel gilt ein Umstand, der entweder zu einer erheblichen Funktionsstörung beiträgt, oder die wesentliche Funktion des Produktes beeinträchtigt. Mängel, welche nicht durch Fischer Programmierung verursacht worden sind, wie beispielsweise Störungen beim Internet Service Provider oder weiteren Ausfällen von durch Fischer Programmierung genutzte Dienstleistungen werden von dieser Gewährleistung ausgeschlossen.

3.5 Haftungsauschluss
Die Haftung von Fischer Programmierung ist zudem beschränkt auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe Fahrlässigkeit von Fischer Programmierung zurückzuführen sind. Allfällige Schäden sind Fischer Programmierung unverzüglich (schriftlich oder per E-Mail) mitzuteilen. Fischer Programmierung übernimmt zudem keine Haftung für (direkte oder indirekte) Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler oder sonstiger Gründe, welche sich nicht im Einflussbereich von Fischer Programmierung befinden, und haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, entgangenen Nutzen oder für andere mittelbare oder indirekte Schäden irgendwelcher Art. Eine allfällige Haftung von Fischer Programmierung ist beschränkt auf den Gegenwert der beanspruchten Leistungen. Fischer Programmierung haftet auch nicht für Hard- oder Softwareprodukte von Drittunternehmen, die sie den Kunden verkauft oder sonst wie zur Verfügung stellt.

3.6 Terminverzug
Fischer Programmierung ist darum bemüht, die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Bei Nichteinhalten dieser Termine ist Fischer Programmierung eine angemessene Frist zu gewähren. Spezielle Hindernisse, welche ausserhalb des Einflussbereichs von Fischer Programmierung liegen (wie die verspätete Mitwirkung des Kunden, Naturereignisse, besondere Anlässe, Unfälle oder Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen oder Arbeitskonflikte usw.) berechtigen Fischer Programmierung, festgelegte Termine zu verschieben.

3.7 Widerrechtliche und unsittliche Inhalte
Fischer Programmierung behält sich das Recht vor, bei widerrechtlichen, unsittlichen oder unethischen Inhalten einer Webseite sämtliche Verträge mit dem Kunden fristlos zu kündigen und die Geschäftsbeziehung zu beenden.

3.8 Nutzungs- und Urheberrechte
Die Nutzungs- und Urheberechte aller durch Fischer Programmierung erbrachten Dienstleistungen, welche im Rahmen des Vertrags individuell und kundenbezogen erbracht werden, gehen, soweit sie übertragbar sind, ab Zeitpunkt des Projektabschlusses und nach vollständiger Bezahlung der (Schluss-)Rechnung auf den Kunden über. Benützt Fischer Programmierung Software von Dritten, so verbleibt diesen sämtliche Rechte daran, ausser wenn zwischen dem Dritten, Fischer Programmierung und/oder dem Kunden eine anderweitige Vereinbarung besteht. Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und allenfalls Zusatzbedingungen von Fischer Programmierung. Für Open Source Programme gelten die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen. Informationen darüber können die Kunden jederzeit auf der Webseite des Anbieters einsehen. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die allfällig von Fischer Programmierung beigezogene Shop- und Websoftware nicht in deren Eigentum ist. Es steht in der Verantwortung des Kunden, für jegliches Material (wie Texte, Grafiken usw.), welches er auf seiner Webseite publiziert, die entsprechenden Nutzungs- und Urheberrechte zu besitzen beziehungsweise die Einwilligung des jeweiligen Urhebers einzuholen. Fischer Programmierung leitet Rechtsansprüche von Dritten aus Urheberechtsverletzungen oder anderen Ansprüchen an den Kunden weiter. Etwaige Kosten der Rechtsverfolgung trägt ausschliesslich der Kunde.

3.9 Sicherheit, Datenschutz und Werbung
Fischer Programmierung verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw. die ihr gehören und auf die Fischer Programmierung Einfluss hat, für Sicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik zu sorgen sowie die aktuellen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrags hinaus. Falls keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, ist Fischer Programmierung berechtigt, nach Abschluss eines Auftrags die Arbeit und das Tätigwerden für den Kunden zu publizieren. Fischer Programmierung ist insbesondere auch berechtigt, den Namen sowie einen Link zur Webseite von Fischer Programmierung (https://fischer-programmierung.ch) auf der Arbeit zu platzieren.

3.10 Beizug Dritter
Fischer Programmierung ist es ausdrücklich erlaubt, im Rahmen der Auftragserbringung Dritte beizuziehen. Für deren Leistung bleibt jedoch Fischer Programmierung dem Kunden gegenüber direkt verantwortlich.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
4.1 Mitwirkungspflichten
Der Kunde wirkt bei der Erbringung des Auftrags durch Fischer Programmierung mit, sofern dies erforderlich ist. Er stellt alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Ohne gegenteilige Information des Kunden geht Fischer Programmierung davon aus, dass lediglich Kopien übergeben werden, welche für den Auftrag gebraucht und von Fischer Programmierung verändert werden dürfen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, seinerseits angegebene Termine einzuhalten und Fischer Programmierung im Falle der voraussichtlichen Nichteinhaltung frühzeitig zu informieren. Anfragen von Fischer Programmierung an den Kunden, sei es bezüglich benötigten Materials oder anderen Angelegenheiten, sind innert nützlicher Frist, maximal aber einer Arbeitswoche, zu beantworten. Bei Überschreitung dieser Frist ist Fischer Programmierung berechtigt, Liefertermine zu verschieben. Sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten vertragswidrig wird, nicht ordnungsgemäss oder verspätet nachkommt und sich infolge dessen die Erbringung der Leistung von Fischer Programmierung verzögert oder Schäden entstehen, ist Fischer Programmierung hierfür nicht verantwortlich. Entsteht hierdurch ein Mehraufwand, so ist dieser durch den Kunden zu erstatten.

4.2 Auftragsänderungen und Zusatzleistungen
Während der Durchführung eines Auftrags kann der Kunde Änderungen oder Anpassungen jeglicher Art beantragen. Diese und weitere Dienstleistungen, welche nicht explizit zu Beginn des Auftrags in der Offerte erwähnt wurden bzw. von dieser erfasst sind, gelten als Zusatzleistungen und sind nach den auf der jeweiligen Offerte angegebenen Stundenansätzen zusätzlich zu entschädigen. Dasselbe gilt für Leistungen ausserhalb der Leistungszeiten, sonstige Leistungen und Spesen sowie besondere administrative Arbeiten, soweit sie vom Kunden gewünscht werden.
5. Schlussbestimmungen
Der Kunde kann Forderungen von Fischer Programmierung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen verrechnen.

Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Form auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile der AGB nicht beeinträchtigt.

Die vorliegenden AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Bremgarten AG, sofern das Gesetz keinen zwingenden Gerichtsstand vorsieht.